Die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und somit als gemeinnützig anerkannt. Deshalb darf sie Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen. Eingehende Spenden müssen vom Empfänger zeitnah ausgegeben werden. Die letzten Entscheidungen des Finanzamtes besagen, dass die Spende innerhalb von zwei Jahren einem satzungsgemäßen Zweck zugewendet sein muss. Für einzelne Projekte wirbt die Stiftung um Großspenden.
Bitte überweisen Sie ihre Spende auf eines unserer Konten:
- Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG
IBAN: DE40 7116 0000 0008 8238 12
BIC: GENODEF1VRR - Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
IBAN: DE32 7115 0000 0020 1289 71
BIC: BYLADEM1ROS
Als kirchliche Stiftung haben wir uns zur risikoarmen, werterhaltenden, sozialen sowie nachhaltigen Geldanlage verpflichtet. Die Kapitalanlage unserer Stiftungsgelder tätigen wir bei der Evang.-Luth. Landeskirche Bayern und unseren Bankpartnern.
Einzelspenden
Durch ihre Einzelspende können Sie entweder die Stiftungsarbeit ganz allgemein oder auch durch eine zweckgebundene Spende einen bestimmten Satzungszweck bzw. unser Förderprojekt unterstützen.
Anlass-Spenden
Immer wieder gibt es Anlässe, zu denen jemand beschenkt werden soll. Sicherlich freut sich jeder über Geschenke. Häufig ist aber möglich, dass derjenige schon alles hat und lieber etwas Gutes tun würde Eine Möglichkeit sind die Anlass-Spenden, denn so können Verwandte und Freunde auf ein Projekt der Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern aufmerksam gemacht werden und Sie können anstelle von Geschenken um eine Spende bitten, die der einzelne Spender auch noch steuerlich verwerten kann. Wenn sie sich vorher mit uns abstimmen, können wir Ihnen durch die Festlegung eines Spenden-Stichwortes, anschließend mitteilen, wie viele Spenden zu ihrem Anlass eingegangen sind und wie hoch das Spendenaufkommen war. Wir bitten schon jetzt um Verständnis, dass wir die Spendernamen aus Datenschutzgründen selbstverständlich nicht weitergeben dürfen.
Stifter-Darlehen
Sie wollen die Ziele der Stiftung unterstützen, aber zum jetzigen Zeitpunkt der Stiftung nicht Vermögensteile dauerhaft überlassen. Bei einem Stifterdarlehn haben Sie diese Möglichkeit, weil Sie der Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern einen Betrag als Darlehen zur Verfügung, den die Stiftung ihrerseits „mündelsicher“ anlegt und die Erträge für ihrer Stiftungsarbeit verwendet. Die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern gibt Rechenschaft über die Verwendung des Erlöses und zahlt das Kapital an die Stifterin / den Stifter zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zurück.
Stifterdarlehen können jeweils in der Höhe von 10.000 € über eine festgeschrieben Laufzeiten von zwei oder fünf Jahren gezeichnet werden.
Es ist jederzeit möglich, dass die bzw. der Darlehensgebende Teile oder das gesamte Darlehn in eine Zu-Stiftung umwandelt. Es besteht auch die Möglichkeit der Übertragung des Eigentums von Todes wegen. Der erwirtschaftete Zinsertrag fließt der Stiftung zu und steht deshalb wie eine Spende zur Förderung von Projekten zur Verfügung.
Erwerb eines Stifterbriefes
Mit dem Erwerb eines Stiftungsbriefes (Bronze ab 500,— €, Silber ab 1.000,— € und Gold ab 2.500,— €) helfen Sie uns in Form einer Spende entweder das Grundstockvermögen der Stiftung zu erhöhen oder Mittel für die operative Stiftungsarbeit zu erhalten. Sie entscheiden, wie wir das Geld einsetzen sollen.
Wenn Sie einen Stiftungsbrief erwerben, nehmen wir Sie (ihr Einverständnis vorausgesetzt) gerne in das Verzeichnis der Stiftungsbriefinhaber auf der Internetseite unserer Stiftung auf und Sie erhalten von uns jährlich einmal einen Geschäftsbericht zugesandt, in dem wir Ihnen unsere finanzielle Situation darstellen und die geförderten Projekte präsentieren.