Erbschaft und Vermächtnis

Sie möchten über Ihren Tod hinaus Gutes tun?

Erbschaft

Mit einer testamentarischen Berücksichtigung der Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern tragen Sie langfristig dazu bei, dass es ein lebendiges kirchliches Leben im Dekanatsbezirk Rosenheim gibt. Ihr Vermögen bleibt dauerhaft erhalten, die (Zins-) Erträge kommen den Projekten der kirchlichen Einrichtungen im Dekanatsbezirk Rosenheim zu Gute.
Häufig zögern Menschen, weil es ihnen unangenehm ist ein Testament zu errichten. Wir möchten Sie ermutigen sich diese Gedanken trotzdem zu machen und alles in ihrem Sinn zu regeln. Mit einem Testament geben Sie Ihrem Willen einen klaren Ausdruck. Sie zeigen damit auch, wer und was in Ihrem Leben wichtig war.

Vermächtnis

Ein Testament kann neben der Erbeinsetzung auch so genannte Vermächtnisse bestimmen. Ein Vermächtnis legt fest, wem ein bestimmter Geldbetrag oder ein genau beschriebener Vermögensgegenstand (z.B. Schmuck, ein Kunstwerk, eine Immobilie) aus dem Erbe ausgezahlt bzw. ausgehändigt werden soll.
Sie können neben natürlichen Personen auch gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern in Ihrem Testament berücksichtigen. In diesem Fall bleibt Ihre Zuwendung dauerhaft erhalten. So wächst aus den Erträgen nachhaltige Hilfe für die Kirche von morgen.