Um eine Stiftung zu errichten, muss niemand Millionär sein. Die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern bietet denjenigen, die Teile ihres Vermögens dauerhaft einem guten Zweck zuwenden wollen, vielfältige Möglichkeiten diesen Wunsch zu realisieren. Eine Stiftung ist eine Schenkung unter Lebenden. Das hat den Vorteil, dass Sie bestimmen, wie das Vermögen zukünftig wirken soll.
Die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern bietet dazu folgende Möglichkeiten:
Zustiften
Sie möchten sich an den Zielen der Stiftung beteiligen? Dann können Sie jederzeit eine beliebige Summe in das Grundstockvermögen der Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern zustiften.
Ab einem Betrag von 5.000,— € erhalten den Stiftungsbrief in Platin und können sich als Stifter bzw. Stifterin in das Stifterverzeichnis eintragen lassen.
Errichtung eines Stiftungsfonds
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, müssen es nicht immer große Summen sein, die Sie zielgerichtet einbringen. Eine gute Möglichkeit stellt die Bildung eines Stiftungsfond dar. Dieser Fond wird im Rahmen der Vermögensverwaltung der Stiftung separat geführt und die Erträge gemäß der Festlegung des Stiftenden verwendet. Sie können ihrem Stiftungsfond auch einen Namen ihrer Wahl geben (der Name lautet dann: XY-Stiftung-Fonds in der Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern). Als Mindesteinlage ist der Betrag von 50.000 € vorgesehen. Außerdem entscheiden Sie, ob sich andere Personen mit Zustiftungen an dem Stiftungsfond beteiligen dürfen.
Errichtung einer unselbständigen Stiftung
Die Stiftenden können dabei auch einen Zeitrahmen (auch von mehreren Jahren) vereinbaren, innerhalb dessen sie z.B. den vereinbarten Betrag (z.B. 100.000 €) in die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern einbringen möchte. Die Stiftenden entscheiden, für welchen Bereich der Stiftungszwecke der Erlös ihres eingebrachten Vermögens verwendet werden soll.
Der Vorstand der Stiftung verpflichtet sich, darüber zu wachen, dass gemäß dem Stifterwillen gehandelt wird.
In der Errichtungsphase der Stiftung werden Sie kompetent vom Stiftungszentrum der bayrischen Landeskirche beratend begleitet.
Errichtung einer selbständigen Stiftung
Auch wenn Sie eine rechtlich selbständige Stiftung errichten wollen, können wir Ihnen beratend behilflich sein. In diesem Fall werden Sie mit Herrn Wilhelm Popp (Stiftungsreferenten der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern) in Kontakt bringen.
Bei allen genannten Formen können nach aktueller steuerlicher Rechtssprechung, innerhalb von 10 Jahren, Zuwendungen bis zu 1.000.000 € pro Person, steuerlich geltend gemacht werden.