Die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern kann gemäß ihrer Satzung folgende Aktivitäten unterstützen:

  • die Förderung des Erhalts, der Ausstattung oder der Schaffung von kirchengemeindlichen Räumen, insbesondere durch die Gewährung von Zuschüssen zu Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie der Anschaffung von Ausstattungsgegenständen
  • die Förderung von zukunftsorientiertem und diakonischem Gemeindeleben, insbesondere durch die Gewährung von Zuschüssen zu Veranstaltungen und zu Personalkosten (soweit sie aus Eigenmitteln finanziert werden), die darauf abzielen, das Gemeindeleben zu fördern
  • die Förderung der Kirchenmusik, insbesondere durch die Gewährung von Zuschüssen zu Konzertveranstaltungen, Sanierung von Orgeln und der Anschaffung von Noten und Instrumenten
  • die Förderung von interreligiösem, christlich-jüdischem und ökumenischem Dialog, insbesondere durch die Gewährung von Zuschüssen zu Veranstaltungen, Auslandsaufenthalten und Forschungsprojekten, die sich inhaltlich mit dem Verhältnis der Religionen und Glaubensgemeinschaften zu- bzw. miteinander beschäftigen.