So kann Ihr Engagement aussehen:
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Nehmen Sie teil an unseren Veranstaltungen und laden Sie Freunde und Bekannte dazu ein
Wir versuchen jährlich mindestens eine Veranstaltung, deren Erlös unsere Stiftung bzw. dem Förderprojekt Notfallseelsorge zugute kommt, zu organisieren.
Bisherige Konzerte waren:2014: Wise Guys
2015: Windsbacher Knabenchor
2016: Harmonic Brass
2018: Sommerkonzert der Chöre
2019: Bundespolizei Orchester MünchenAuch 2020 wollten wir wieder aktiv sein: für den 27.Juni war ein Konzert mit dem Windsbacher Knabenchor geplant, dass Coronabedingt abgesagt werden musste.
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Spenden
Die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und somit als gemeinnützig anerkannt. Deshalb darf sie Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen. Eingehende Spenden müssen vom Empfänger zeitnah ausgegeben werden. Die letzten Entscheidungen des Finanzamtes besagen, dass die Spende innerhalb von zwei Jahren einem satzungsgemäßen Zweck zugewendet sein muss. Für einzelne Projekte wirbt die Stiftung um Großspenden.
Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern
Bitte überweisen Sie ihre Spende auf eines unserer Konten:- Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG
IBAN: DE40 7116 0000 0008 8238 12
BIC: GENODEF1VRR - Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
IBAN: DE32 7115 0000 0020 1289 71
BIC: BYLADEM1ROS
Als kirchliche Stiftung haben wir uns zur risikoarmen, werterhaltenden, sozialen sowie nachhaltigen Geldanlage verpflichtet. Die Kapitalanlage unserer Stiftungsgelder tätigen wir bei der Evang.-Luth. Landeskirche Bayern und unseren Bankpartnern.
Einzelspenden
Durch ihre Einzelspende können Sie entweder die Stiftungsarbeit ganz allgemein oder auch durch eine zweckgebundene Spende einen bestimmten Satzungszweck bzw. unser Förderprojekt unterstützen.
Anlass-Spenden
Immer wieder gibt es Anlässe, zu denen jemand beschenkt werden soll. Sicherlich freut sich jeder über Geschenke. Häufig ist aber möglich, dass derjenige schon alles hat und lieber etwas Gutes tun würde Eine Möglichkeit sind die Anlass-Spenden, denn so können Verwandte und Freunde auf ein Projekt der Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern aufmerksam gemacht werden und Sie können anstelle von Geschenken um eine Spende bitten, die der einzelne Spender auch noch steuerlich verwerten kann. Wenn sie sich vorher mit uns abstimmen, können wir Ihnen durch die Festlegung eines Spenden-Stichwortes, anschließend mitteilen, wie viele Spenden zu ihrem Anlass eingegangen sind und wie hoch das Spendenaufkommen war. Wir bitten schon jetzt um Verständnis, dass wir die Spendernamen aus Datenschutzgründen selbstverständlich nicht weitergeben dürfen.
Stifter-Darlehen
Sie wollen die Ziele der Stiftung unterstützen, aber zum jetzigen Zeitpunkt der Stiftung nicht Vermögensteile dauerhaft überlassen. Bei einem Stifterdarlehn haben Sie diese Möglichkeit, weil Sie der Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern einen Betrag als Darlehen zur Verfügung, den die Stiftung ihrerseits „mündelsicher“ anlegt und die Erträge für ihrer Stiftungsarbeit verwendet. Die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern gibt Rechenschaft über die Verwendung des Erlöses und zahlt das Kapital an die Stifterin / den Stifter zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zurück.
Stifterdarlehen können jeweils in der Höhe von 10.000 € über eine festgeschrieben Laufzeiten von zwei oder fünf Jahren gezeichnet werden.
Es ist jederzeit möglich, dass die bzw. der Darlehensgebende Teile oder das gesamte Darlehn in eine Zu-Stiftung umwandelt. Es besteht auch die Möglichkeit der Übertragung des Eigentums von Todes wegen. Der erwirtschaftete Zinsertrag fließt der Stiftung zu und steht deshalb wie eine Spende zur Förderung von Projekten zur Verfügung.Erwerb eines Stifterbriefes
Mit dem Erwerb eines Stiftungsbriefes (Bronze ab 500,— €, Silber ab 1.000,— € und Gold ab 2.500,— €) helfen Sie uns in Form einer Spende entweder das Grundstockvermögen der Stiftung zu erhöhen oder Mittel für die operative Stiftungsarbeit zu erhalten. Sie entscheiden, wie wir das Geld einsetzen sollen.
Wenn Sie einen Stiftungsbrief erwerben, nehmen wir Sie (ihr Einverständnis vorausgesetzt) gerne in das Verzeichnis der Stiftungsbriefinhaber auf der Internetseite unserer Stiftung auf und Sie erhalten von uns jährlich einmal einen Geschäftsbericht zugesandt, in dem wir Ihnen unsere finanzielle Situation darstellen und die geförderten Projekte präsentieren. - Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG
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Werden Sie Stifter bzw. Stifterin
Um eine Stiftung zu errichten, muss niemand Millionär sein. Die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern bietet denjenigen, die Teile ihres Vermögens dauerhaft einem guten Zweck zuwenden wollen, vielfältige Möglichkeiten diesen Wunsch zu realisieren. Eine Stiftung ist eine Schenkung unter Lebenden. Das hat den Vorteil, dass Sie bestimmen, wie das Vermögen zukünftig wirken soll.
Die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern bietet dazu folgende Möglichkeiten:Zustiften
Sie möchten sich an den Zielen der Stiftung beteiligen? Dann können Sie jederzeit eine beliebige Summe in das Grundstockvermögen der Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern zustiften.
Ab einem Betrag von 5.000,— € erhalten den Stiftungsbrief in Platin und können sich als Stifter bzw. Stifterin in das Stifterverzeichnis eintragen lassen.Errichtung eines Stiftungsfonds
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, müssen es nicht immer große Summen sein, die Sie zielgerichtet einbringen. Eine gute Möglichkeit stellt die Bildung eines Stiftungsfond dar. Dieser Fond wird im Rahmen der Vermögensverwaltung der Stiftung separat geführt und die Erträge gemäß der Festlegung des Stiftenden verwendet. Sie können ihrem Stiftungsfond auch einen Namen ihrer Wahl geben (der Name lautet dann: XY-Stiftung-Fonds in der Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern). Als Mindesteinlage ist der Betrag von 50.000 € vorgesehen. Außerdem entscheiden Sie, ob sich andere Personen mit Zustiftungen an dem Stiftungsfond beteiligen dürfen.
Errichtung einer unselbständigen Stiftung
Die Stiftenden können dabei auch einen Zeitrahmen (auch von mehreren Jahren) vereinbaren, innerhalb dessen sie z.B. den vereinbarten Betrag (z.B. 100.000 €) in die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern einbringen möchte. Die Stiftenden entscheiden, für welchen Bereich der Stiftungszwecke der Erlös ihres eingebrachten Vermögens verwendet werden soll.
Der Vorstand der Stiftung verpflichtet sich, darüber zu wachen, dass gemäß dem Stifterwillen gehandelt wird.
In der Errichtungsphase der Stiftung werden Sie kompetent vom Stiftungszentrum der bayrischen Landeskirche beratend begleitet.Errichtung einer selbständigen Stiftung
Auch wenn Sie eine rechtlich selbständige Stiftung errichten wollen, können wir Ihnen beratend behilflich sein. In diesem Fall werden Sie mit Herrn Wilhelm Popp (Stiftungsreferenten der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern) in Kontakt bringen.
Bei allen genannten Formen können nach aktueller steuerlicher Rechtssprechung, innerhalb von 10 Jahren, Zuwendungen bis zu 1.000.000 € pro Person, steuerlich geltend gemacht werden.
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Erbschaft und Vermächtnis
Sie möchten über Ihren Tod hinaus Gutes tun?
Erbschaft
Mit einer testamentarischen Berücksichtigung der Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern tragen Sie langfristig dazu bei, dass es ein lebendiges kirchliches Leben im Dekanatsbezirk Rosenheim gibt. Ihr Vermögen bleibt dauerhaft erhalten, die (Zins-) Erträge kommen den Projekten der kirchlichen Einrichtungen im Dekanatsbezirk Rosenheim zu Gute.
Häufig zögern Menschen, weil es ihnen unangenehm ist ein Testament zu errichten. Wir möchten Sie ermutigen sich diese Gedanken trotzdem zu machen und alles in ihrem Sinn zu regeln. Mit einem Testament geben Sie Ihrem Willen einen klaren Ausdruck. Sie zeigen damit auch, wer und was in Ihrem Leben wichtig war.Vermächtnis
Ein Testament kann neben der Erbeinsetzung auch so genannte Vermächtnisse bestimmen. Ein Vermächtnis legt fest, wem ein bestimmter Geldbetrag oder ein genau beschriebener Vermögensgegenstand (z.B. Schmuck, ein Kunstwerk, eine Immobilie) aus dem Erbe ausgezahlt bzw. ausgehändigt werden soll.
Sie können neben natürlichen Personen auch gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Kirchen(T)räume Oberbayern in Ihrem Testament berücksichtigen. In diesem Fall bleibt Ihre Zuwendung dauerhaft erhalten. So wächst aus den Erträgen nachhaltige Hilfe für die Kirche von morgen.